AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel 
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt nach allgemeinen Bedingungen (A.) sowie speziellen Bedingungen für die jeweilige Vertragsarten (B. – E.). Die speziellen Bedingungen gelten jeweils zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen.

  • A. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
  • 1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
    3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  • 2. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Die laut Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung stellen wir umgehend nach Leistungserbringung in Rechnung. Die Rechnung ist dann binnen 10 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
    2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material oder Vertriebskosten, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
    3. Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungs-nummer zu zahlen.
    4. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
    5. Sind Mängel an der erbrachten Leistung oder der gelieferten Ware festgestellt worden, ist der Besteller berechtigt, einen angemessenen Teil bis zur Nacherfüllung oder Nachlieferung zurückzubehalten.
    6. Mögliche Erstattungen | Gutschriften erstatten wir auf das vom Besteller hinterlegte Bankkonto.
  • 3. Datenschutz
    1. Alle durch PROTONES erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der DSGVO genutzt.
    2. Erhobene Daten werden zum Zwecke der Abrechnung und Leistungserbringung gespeichert und nur soweit zu diesem Zwecke notwendig an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben.
  • 4. Gewährleistung und Haftung
    1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    2. Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht worden sind. Bei Schäden, die wir durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben, haften wir in den Fällen §309 Ziffer 7 BGB.
    3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    4. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
    7. Gerichtsstand ist Lüneburg.
  • 5. Sonstige Bestimmungen
    • PROTONES behält sich vor, diese AGB zu ändern und es gilt die jeweilig letzte Version.
  • B. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH INSTALLATION, INTEGRATION UND SERVICE
  • 1. Angebotsumfang
    1. Wir weisen darauf hin, dass unsere Angebote keine Programmierungs- oder Softwareeinrichtungsarbeiten enthalten. Sollte der Besteller die Erbringung entsprechender Leistungen wünschen, erstellen wir hierzu ein separates Angebot.
  • 2. Zustandekommen des Vertrages
    1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
    2. Hierzu bedarf es der schriftlichen Bestätigung (Email, Fax, Brief) durch den Besteller.
    3. Angebote werden auf Basis unserer Erfahrung erstellt und beinhalten keine zwangsläufige Ortsbegehung.
    4. Zur Angebotserstellung werden wir ggf. notwendige Unterlagen und Informationen beim Besteller anfragen. Die angefragten Unterlagen sind durch den Besteller zeitnah und vollständig bereit zu stellen.
    5. Hierbei prüfen wir, ob wir die angebotenen Leistungen ohne Gefahren oder Mängel erbringen können.
    6. Mit Auftragsbestätigung werden wir ggf. eine Ortsbegehung durchführen und eine konkrete Planung erstellen. Eventuelle Änderungen am Angebot auf Erkenntnissen der möglichen Ortsbegehung und der Planung werden wir dem Besteller aktualisiert zukommen lassen.
    7. Sollten der Besteller eine konkrete Planung einschl. Ortsbegehung durch uns vor Beauftragung wünschen, erstellen wir hierzu ein gesondertes Angebot.
    8. Änderungen an den Rahmenbedingungen sind uns durch den Besteller unverzüglich bekannt zu geben. Dabei behalten wir uns Anpassungen des Angebotes bzw. des Auftrages vor.
  • 3. Widerruf
    1. Dem Besteller wird kein Widerrufsrecht eingeräumt.
  • 4. Leistungsumfang
    1. Unsere Mitarbeiter werden die in der Auftragsbestätigung beschriebenen zu erbringenden Leistungen eng mit Ihnen abstimmen. Unsere Mitarbeiter sind jedoch in der Leistungserbringung unabhängig und weisungsfrei und es kommt kein Dienstverhältnis zu Stande. Wir behalten uns vor, weitere Dienstleister in die Leistungserbringung einzubinden.
    2. Für die fristgerechte Leistungserbringung benötigen wir den rechtzeitigen und terminierten Eingang aller bei Ihnen angefragten Informationen, Aufmaße, Pläne, Freigaben etc. Bei Verzug durch den Besteller behalten wir uns vor, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
    3. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungserbringung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    4. Sofern nicht anders vereinbart, verlassen wir uns darauf, dass der Besteller am Ort der Leistungserbringung für entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß §8 ArbSchG Sorge trägt.
  • 5. Abnahme und Behebung von Mängeln
    1. Mit Abschluss der Leistungserbringung führen wir mit dem Besteller eine Abnahme durch.
    2. Sollten der Besteller auch nach zweimaliger, schriftlicher Aufforderung durch uns die Abnahme nicht durchführen, gilt die erbrachte Leistung als mängelfrei abgenommen.
    3. Mängel werden in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert. Wir werden diese durch Nachbesserung beheben. Die Frist zur Behebung der Mängel wird im Abnahmeprotokoll festgelegt.
    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
    5. Mit Abnahme der erbrachten Leistung durch den Besteller rechnen wir alle verbleibenden, erbrachten Leistungen aus dem entsprechenden Vertrag ab.
  • 6. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den von uns erbrachten Leistungen vor. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch unsere Verarbeitung, Vermischung und Verbindung entstehenden Erzeugnisse oder bei Weiterveräußerung durch den Besteller auf die durch die Weiterveräußerung entstehende Forderung.
  • 7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Bonitätsauskunft über den Anbieter Creditreform einzuholen. Abhängig vom jeweiligen Bonitätsindex behalten wir uns bei Erstkunden eine vollständige Begleichung der Auftragssumme im Vorwege der Leistungserbringung vor (Vorkasse).
    2. Etwaige Reisekosten werden gemäß Angebot in Rechnung gestellt.
    3. Reisezeiten sind Arbeitszeiten und werden gemäß den laut Angebot vereinbarten Honorarsätzen pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt.
    4. Unsere Tagessätze stellen wir für einen Arbeitstag von 10 Stunden, inklusive Pause in Rechnung. Darüber hinausgehende Einsätze werden gesondert in Rechnung gestellt. Weiterhin berechnen wir zwischen 20:00h und 06:00h einen Aufschlag von 25% und an Sonn- und Feiertagen 00:00h bis 24:00h von 40%.
    5. Unterbringungskosten werden gemäß Angebot pro Tag und Mitarbeiter berechnet.
    6. Sollte unseren Mitarbeitern kein Catering zur Verfügung gestellt werden, berechnen wir dieses mit 28,50EUR pro Tag pro Mitarbeiter.
    7. Die laut Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung stellen wir umgehend nach Leistungserbringung in Rechnung. Die Rechnung ist dann binnen 10 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  • 8. Gewährleistung
    1. Für die durch uns erbrachten Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
  • C. ZUSÄTZLICHE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR VERKAUFSARTIKEL UND INSTALLATIONS-MATERIAL
  • 1. Zustandekommen des Vertrages
    1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
    2. Hierzu bedarf es der schriftlichen Bestätigung (Email, Fax, Brief) durch den Besteller.
    3. Angebote werden auf Basis unserer Erfahrung erstellt und beinhalten keine zwangsläufige Ortsbegehung.
    4. Zur Angebotserstellung werden wir ggf. notwendige Unterlagen und Informationen beim Besteller anfragen. Die angefragten Unterlagen sind durch den Besteller zeitnah und vollständig bereit zu stellen.
    5. Hierbei prüfen wir, ob wir die angebotenen Waren (Verkaufsartikel, Installations-Material) ohne Gefahren oder Mängel liefern können.
    6. Mit Auftragsbestätigung werden wir ggf. eine Ortsbegehung durchführen. Eventuelle Änderungen am Angebot auf Erkenntnissen der möglichen Ortsbegehung werden wir dem Besteller aktualisiert zukommen lassen.
    7. Sollten der Besteller eine Ortsbegehung durch uns vor Beauftragung wünschen, erstellen wir hierzu ein gesondertes Angebot.
    8. Änderungen an den Rahmenbedingungen sind uns durch den Besteller unverzüglich bekannt zu geben. Dabei behalten wir uns Anpassungen des Angebotes bzw. des Auftrages vor.
  • 2. Widerruf
    1. Dem Besteller wird kein Widerrufsrecht eingeräumt.
  • 3. Generelle Pflichten des Bestellers
    1. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Lieferinformationen für anzuliefernde Waren frühzeitig und eindeutig an PROTONES übermittelt werden. Für ggf. anfallenden Mehraufwand aufgrund zu später Bereitstellung von Information behalten wir uns vor, diesen gesondert in Rechnung zu stellen.
  • 4. Gefahrenübergang
    1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks | Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  • 5. Lieferung
    1. Sofern es zu einem Lieferverzug kommt, den wir nicht verursacht haben, beispielsweise die Nichtverfügbarkeit der Waren beim Lieferanten, werden wir den Besteller hierüber umgehend in Kenntnis setzen.
    2. Wir behalten uns vor, in zumutbarem Umfang Teillieferungen von Waren durchzuführen.
    3. Der Besteller hat für anzulieferndes Installations-Material einen freien Zugang zur Installationsfläche sicherzustellen.
    4. Kann eine Anlieferung von Installations-Material nicht ebenerdig erfolgen, wird der zusätzliche entstandene Aufwand dem Besteller in Rechnung gestellt.
    5. Sollte es bei der Anlieferung von Installations-Material zu Verzögerungen durch nicht befahrbare Lieferwege kommen, werden auch diese Wartezeiten in Rechnung gestellt.
  • 6. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch unsere Verarbeitung, Vermischung und Verbindung entstehenden Erzeugnisse oder bei Weiterveräußerung durch den Besteller auf die durch die Weiterveräußerung entstehende Forderung. Währenddessen ist der Besteller angehalten, die Vorbehaltsmaterialien pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
  • 7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Bonitätsauskunft über den Anbieter Creditreform einzuholen. Abhängig vom jeweiligen Bonitätsindex behalten wir uns bei Erstkunden eine vollständige Begleichung der Auftragssumme im Vorwege der Leistungserbringung vor (Vorkasse).
    2. Es gilt als vereinbart, dass für Installations-Materialien Vorkasse zu leisten ist. Mit Bestellung der Installations-Materialien werden wir diese in Rechnung stellen.
    3. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise für Ware (Verkaufsartikel, Installations-Material) ab Werk einschließlich Verpackung sowie zuzüglich ggf. notwendiger Verzollung und Mehrwert in jeweils gültiger Höhe.
  • 8. Gewährleistung und Behebung von Mängeln
    1. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Anlieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
    2. Bei dem Verkauf gebrauchter Güter schließen wir eine Gewährleistung aus.
    3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
    4. Bei festinstallierten Waren, bei deren Deinstallation eingriffe an der von Protones erstellten Infrastruktur, sofern diese keine Fehler aufweist, vorgenommen wird, sind die Reise- und Demontage Kosten vom Besteller zu tragen. Das defekte Gerät wird im Garantiefalle anschließend kostenlos repariert.
    5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  • D. ZUSÄTZLICHE MIETBEDINGUNGEN UND BEDINGUNGEN BEI DER GESTELLUNG VON ENTERTAINMENTTECHNIK EINSCHL. DIENSTLEISTUNGEN
  • 1. Zustandekommen des Vertrages
    1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
    2. Hierzu bedarf es der schriftlichen Bestätigung (Email, Fax, Brief) durch den Besteller.
    3. Angebote werden auf Basis unserer Erfahrung erstellt und beinhalten keine zwangsläufige Ortsbegehung.
    4. Zur Angebotserstellung werden wir notwendige Unterlagen und Informationen beim Besteller anfragen. Die angefragten Unterlagen sind durch den Besteller zeitnah und vollständig bereit zu stellen.
    5. Hierbei prüfen wir, ob wir die angebotenen Leistungen ohne Gefahren oder Mängel erbringen können.
    6. Mit Auftragsbestätigung werden wir ggf. eine Ortsbegehung durchführen und eine konkrete Planung erstellen. Eventuelle Änderungen am Angebot auf Erkenntnissen der möglichen Ortsbegehung und der Planung werden wir dem Besteller aktualisiert zukommen lassen.
    7. Sollten der Besteller eine konkrete Planung einschl. Ortsbegehung durch uns vor Beauftragung wünschen, erstellen wir hierzu ein gesondertes Angebot.
    8. Änderungen an den Rahmenbedingungen sind uns durch den Besteller unverzüglich bekannt zu geben. Dabei behalten wir uns Anpassungen des Angebotes bzw. des Auftrages vor.
  • 2. Widerruf
    1. Der Besteller kann den Auftrag stornieren. Die Stornierung hat in Schriftform (Email, Fax, Brief) zu erfolgen. Für diesen Fall berechnen wir, ausgehend vom Datum des Zugangs der Stornierung bei uns, folgende Pauschalen:
    2. Stornierung bis zu 21 Tage vor Auftragsbeginn 25% der Auftragssumme.
    3. Stornierung bis zu 14 Tage vor Auftragsbeginn 50% der Auftragssumme.
    4. Stornierung bis zu 7 Tage vor Auftragsbeginn 75% der Auftragssumme.
    5. Stornierung ab 7 Tage vor Auftragsbeginn 100% der Auftragssumme
  • 3. Leistungsumfang
    1. Unsere Mitarbeiter werden, die in der Auftragsbestätigung beschriebenen zu erbringenden Leistungen eng mit Ihnen abstimmen. Unsere Mitarbeiter sind jedoch in der Leistungserbringung unabhängig und weisungsfrei und es kommt kein Dienstverhältnis zu Stande. Wir behalten uns vor, weitere Dienstleister in die Leistungserbringung einzubinden.
    2. Für die fristgerechte Leistungserbringung benötigen wir den rechtzeitigen und terminierten Eingang aller bei Ihnen angefragten Informationen, Aufmaße, Pläne, Freigaben etc. Bei Verzug durch den Besteller behalten wir uns vor, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
    3. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungserbringung bzw. Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • 4. Transport, Anlieferung und Kosten
    1. Transportkosten berechnen wir gemäß Angebot für die ebenerdige Anlieferung bei freiem Zugang zu der Veranstaltungsfläche. Sollte die Anlieferung nicht ebenerdig durch uns erfolgen sollen, berechnen wir pro Geschoß ohne Aufzug die Anlieferung durch unsere Mitarbeiter.
    2. Sollte es bei der Anlieferung zu Verzögerungen durch nicht befahrbare Lieferwege kommen, werden auch diese Wartezeiten in Rechnung gestellt. Auf- und Abbauarbeiten sind hierbei nicht berücksichtigt und werden bei Bedarf zusätzlich berechnet.
    3. Der Besteller hat einen befestigten Untergrund auf der Anfahrt zum Aufbauort, ggf. geeignet für LKW und Sattelzug, sicherzustellen.
    4. Der Besteller hat für etwaig benötigte Passierscheine für unsere Fahrzeuge zu sorgen.
    5. Der Besteller hat für kostenlose Parkmöglichkeiten in der Nähe des Ortes der Leistungserbringung zu sorgen.
  • 5. Generelle Pflichten des Kunden
    1. Mit seiner Unterschrift bestätig der Besteller bei Abholung bzw. Anlieferung des Mietmaterials den einwandfreien Erhalt des oben aufgeführten Materials.
    2. Wir stellen dem Besteller technisch aufwendiges und einwandfreies Material zur Verfügung. Dieses darf nur von fachkundigem Personal bedient werden.
    3. Werden Bühnenbauten errichtet, hat der Besteller sicherzustellen, dass ein befestigter und tragfähiger Untergrund am Aufbauort mit einem Höhenunterschied von weniger als 25cm vorhanden ist.
    4. Für den reibungslosen Auf- und Abbau werden ggf. qualifizierte Helfer für Auf-, Abbau- und Ladearbeiter benötigt, die durch den Besteller zu stellen sind. Entsprechender Bedarf wird dem Besteller frühzeitig kommuniziert. Unsere Mitarbeiter werden die Helfer entsprechend einweisen.
    5. Sollten während des eigenständigen Aufbaus Mängel festgestellt werden, ist dies unter folgender Telefonnummer 04131244900 bekanntzugeben. PROTONES wird unmittelbar für Ersatz sorgen.
    6. Der Besteller hat bei Bühnenbauten im Außenbereich nachweislich für einen Potentialausgleich | Erdung der Bauten durch Fachpersonal zu sorgen.
    7. Das einbringen von Nutzlasten in Bühnenbauten, dazu gehören auch Werbe- Sponsorenbanner und Fahnen, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von PROTONES erfolgen. Der Besteller hat einen Lastplan spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn zur Prüfung vorzulegen.
    8. Bei im Außenbereich errichteten Bühnenbauten verpflichtet sich der Besteller, Maßnahmen zur Messung der Windgeschwindigkeit Sorge zu ergreifen.
    9. Ab Windstärke 8 muss auf unseren Bühnenbauten im Außenbereich der Betrieb eingestellt und abgetakelt werden, wenn diese seitlich verplant sind. Hierfür müssen vor Ort eingewiesene Personen durch den Besteller bereitgestellt werden. PROTONES übernimmt die Koordination durch eine qualifizierte Sturmwache.
    10. Bei Mietgegenständen liegt das Risiko während der Mietzeit beim Besteller. Dieser hat sicherzustellen, dass die Mietsachen für den Zeitraum ordnungsgemäß versichert sind. Weiterhin hat er für deren Lagerung in abschließbaren oder bewachten Räumlichkeiten zu sorgen.
  • 6. Rückgabe des Mietmaterials
    1. Die Rückgabe von Mietmaterial hat bei Anlieferung durch den Besteller bis 12:00 Uhr zum vereinbarten Datum zu erfolgen.
    2. Bei verspäteter Rückgabe durch den Mieter kann PROTONES Ausfallentschädigungen in Rechnung stellen, mindestens in Höhe des Mietzinses.
    3. Nach der Rückgabe des Mietmaterials prüfen wir dieses binnen 5 Werktagen. Sollten Mängel oder Fehlteile festgestellt werden, die bei Übergabe nicht bestanden haben oder nicht vom Besteller angezeigt wurden, werden wir hierdurch entstehende Kosten an den Besteller weiterberechnen.
  • 7. Eigentumsvorbehalt
    1. Das Mietmaterial bleibt Eigentum von PROTONES.
  • 8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Bonitätsauskunft über den Anbieter Creditreform einzuholen. Abhängig vom jeweiligen Bonitätsindex behalten wir uns bei Erstkunden eine vollständige Begleichung der Auftragssumme im Vorwege der Leistungserbringung vor (Vorkasse).
    2. Etwaige Transportkosten (Mensch und Material) werden gemäß Angebot in Rechnung gestellt
    3. Unsere Tagessätze stellen wir für einen Arbeitstag von 10 Stunden, inklusive Pause in Rechnung. Darüberhinausgehende Einsätze werden gesondert in Rechnung gestellt. Weiterhin berechnen wir zwischen 20:00h und 06:00h einen Aufschlag von 25% und an Sonn- und Feiertagen 00:00h bis 24:00h von 40%.
    4. Reisezeiten sind Arbeitszeiten und werden gemäß dem lauten Angebot vereinbarten Honorarsätzen pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt.
    5. Unterbringungskosten werden gemäß Angebot pro Tag und Mitarbeiter berechnet.
    6. Sollte unseren Mitarbeitern kein Catering zur Verfügung gestellt werden, berechnen wir dieses mit 28,50 EUR pro Tag pro Mitarbeiter.
  • E. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT SCHULUNGEN (FACHWERK)
  • 1. Geltungsbereich
    1. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten für alle offenen Seminare, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
    2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der zusätzlichen Bedingungen im Zusammenhang mit Schulungen (Fachwerk – Professional Training) an.
  • 2. Zustandekommen des Vertrages (Anmeldung)
    1. Anmeldungen sind verbindlich. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung und der Rechnung gilt der Vertrag über die Seminarteilnahme als abgeschlossen. Geht dem Besteller die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklären.
    2. Die verbindliche Anmeldung zu den Veranstaltungen kann schriftlich mit den für den Besteller vorbereiteten Anmeldeformularen per E-Mail oder Fax getätigt werden. Alternativ kann der Besteller uns den Namen des Teilnehmenden und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse mitteilen.
    3. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
    4. Es gelten die zum Buchungsdatum im Anmeldeformular angegebenen Preise zzgl. MwSt.
  • 3. Widerruf
    1. Der Besteller hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  • 4. Stornierung
    1. Bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist die Stornierung durch den Teilnehmenden kostenlos möglich. Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % des Teilnahmebetrages zzgl. MwSt. fällig. Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen zur Veranstaltung sind die Teilnahmegebühren zzgl. MwSt. in voller Höhe zu entrichten.
    2. Der Besteller kann jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
    3. Umbuchungen auf einen anderen Veranstaltungstermin oder eine andere Veranstaltung sind nicht möglich.
    4. Die Ab- und Ersatzmeldung FachWerk – Professional Training in schriftlicher Form per E-Mail oder Fax mitgeteilt werden.
    5. Teilstornierungen können zu einer Anpassung der Teilnahmegebühr führen.
    6. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
  • 5. Absage von Veranstaltungen
    1. FachWerk – Professional Training behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden selbstverständlich in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus ergeben sich keine weiteren Ansprüche gegen FachWerk – Professional Training. Dies gilt auch für vom Besteller gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets.
    2. Der Ausfall der Veranstaltung wird dem Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.
  • 6. Änderungsvorbehalte
    1. FachWerk – Professional Training ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von aktueller Rechtsänderung) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmenden nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
    2. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch bestimmte Dozierende bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht.
  • 7. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich MwSt.
    2. Die angegebenen Preise enthalten die Seminarteilnahme, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigungen, Verpflegung und Getränke während der Veranstaltung.
    3. Nicht enthalten sind alle weiter verursachten persönlichen Kosten des Teilnehmenden, z.B. im Hotel (Minibar, Hotelbar etc.).
    4. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Qualifizierungsveranstaltung berechtigt den Teilnehmenden nicht zu einer Minderung der Gebühr.
  • 8. Urheberrechte sowie Foto- und Videoaufnahmen
    1. Alle Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und nur zur persönlichen Verwendung der Teilnehmenden. Jedwede Video- und Audioaufnahmen, Vervielfältigung und Veröffentlichung von Veranstaltungsunterlagen sowie deren Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FachWerk – Professional Training zulässig.
    2. Bei manchen Seminaren kann es zu Foto-, Video- und Audioaufzeichnungen durch FachWerk – Professional Training oder durch dazu berechtigte Personen kommen. Mit der Veranstaltungsteilnahme erteilt der Besteller die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung dieser Aufzeichnungen. Der Besteller bzw. der Teilnehmer hat das Recht, dieser Genehmigung im Voraus zu widersprechen. Im Zweifelsfall bitten wir den Besteller bzw. den Teilnehmer im Vorfeld Kontakt mit uns aufzunehmen, ob und in welchem Umfang Aufnahmen geplant sind.
  • 9. Haftung
    1. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an unseren Veranstaltungen teil und macht aus evtl. Folgen der Teilnahme keinerlei Ansprüche geltend.
    2. Wir wählen für die Veranstaltungen qualifizierte Impulsgeber aus. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Für die Korrektheit, Aktualität, Qualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsinhalte, der Veranstaltungsunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Ziels übernehmen wir keine Haftung und keine Gewähr. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und unvollständigen Veranstaltungsinhalten entstehen sollten.
    3. FachWerk – Professional Training für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für wesentliche Vertragspflichten. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt.
    4. Die gleichen Haftungsbeschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Verrichtungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen von FachWerk – Professional Training.
    5. Für Unfälle auf dem Weg zu FachWerk – Professional Training Schulung und in den Veranstaltungsräumlichkeiten wird nicht gehaftet.